Batteriegesetzhinweise
Hinweis zur Entsorgung von Batterien/Akkus
Sofern Batterien bzw. Akkus im Lieferumfang enthalten sind, ist folgender Hinweis zu beachten: Verbrauchte Batterien und Akkus dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Verbrauchte Batterien und Akkus sind per Gesetz ausschließlich über den Handel oder die speziell dafür eingerichteten Sammelstellen zu entsorgen. Handel und Hersteller sind gesetzlich verpflichtet, die Batterien und Akkus unentgeltlich zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu verwerten oder als Sondermüll zu beseitigen. Der Kunde kann also verbrauchte Batterien und Akkus in einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort oder an den Anbieter unentgeltlich zurückgeben bzw. zurücksenden.
Batterien und Akkus sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne versehen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, ist das jeweilige chemische Symbol (Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium) oder Pb (Blei) unter dem Symbol der Mülltonne aufgeführt.